Schulausschüsse in Rheinland-Pfalz
Die Stellung des Schulausschusses als Vertretung der Lehrer, der Eltern und der Schüler einer Schule ergibt sich aus § 48 des „Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz“.
Dort heißt es: „Der Schulausschuss ist zu hören,
Die Bestellung des Schulleiters erfolgt im Benehmen mit dem Schulausschuss.“
Dem Schulausschuss gehören an:
(Quelle: www.wikipedia.org/wiki/schulausschuss)
Dr. Martin-Luther-King- Grundschule
Richard-Wagner-Str. 39
55543 Bad Kreuznach
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Frau Bast
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